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Corona-Maßnahmen für Fahrschulen

23.01.2021 | FAHRSCHUL-NEWSCorona-Maßnahmen für Fahrschulen

Liebe Fahrschülerinnen und Fahrschüler,

die neuen Corona-Bestimmungen der Regierung betreffen nun bis auf Weiteres auch wieder die Fahrschulen. Unter geänderten Rahmenbedingungen sind wir dennoch weiterhin für dich da. Für uns steht die Eindämmung des Virus an erster Stelle, damit wir bald wieder wie gewohnt für dich da sein können. Daher möchten wir dich auf folgende Änderung im Fahrschulbetrieb hinweisen:

 

Fahrschulfilialen:

 

Unsere Filialen in Langenhorn und Altona sind weiterhin für dich geöffnet. Diese dürfen jedoch nur mit einer medizinischen Maske oder einer FFP-2-Maske betreten werden. Zudem dürfen unsere Filialen nur einzeln betreten werden, um die persönlichen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren.

 

Natürlich stehen wir dir auch weiterhin telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. Sollten wir nicht sofort erreichbar sein, dann bitten wir dich um etwas Geduld. Du kannst uns auch gerne eine E-Mail mit Bitte um Rückruf schreiben und wir kontaktieren dich sobald wie möglich.

 

Telefon Filiale Altona: 040 85 12 117

Telefon Filiale Langenhorn: 040 34 86 59 69

 

E-Mail:  info@intensivfahrschule-nord.de

 

Theorieunterricht:

 

Der Theorieunterricht kann derzeit leider nicht wie gewohnt in Präsenz stattfinden, sondern wird bis auf Weiteres Online durchgeführt. Die Teilnahme am Onlineunterricht ist nur nach Voranmeldung möglich. 

 

Weitere Informationen zu Terminen für den Theorieunterricht und zur Anmeldung stellen wir dir in Kürze hier zur Verfügung.

 

Praxisunterricht:

 

Der praktische Fahrunterricht ist bist auf Weiteres nur zulässig, wenn der Erwerb der Fahrerlaubnis aus beruflichen Gründen oder zur Ausübung eines Berufes notwendig ist. Voraussetzung hierfür ist eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers. Diese muss in der Fahrschule vorgelegt werden.

 

Die Fahrstunden finden unter Einhaltung der Hygienebestimmungen nach § 5 statt. Während der Fahrstunde ist das Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP-2-Maske verpflichtend.

 

Prüfungen:

 

Theorie-Prüfungen finden weiterhin statt. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt in der Fahrschule.

 

Praktische Fahrprüfungen finden weiterhin statt.

 

Während der Theorie-Prüfung und während der praktischen Prüfungsfahrt ist das Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP-2-Maske verpflichtend. Es gelten die allgemeinen Hygienebestimmungen nach § 5.

 

Fahrsimulator:

 

Nach Terminvereinbarung kann der Fahrsimulator nach wie vor unter Einhaltung der Hygienevorschriften genutzt werden. Termine können telefonisch in der Filiale Langenhorn vereinbart werden.

Das Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP-2-Maske ist während der Nutzung des Fahrsimulators verpflichtend.

 

Für weitere Fragen stehen wir dir gerne jederzeit telefonisch wie auch per E-Mail zur Verfügung.

 

Wünscht du dir ein Info- oder Beratungsgespräch, dann vereinbare einfach einen Termin mit uns!

 

 

Bleib gesund!

 

Viele Grüße,

 

dein Team der Intensivfahrschule-Nord

 

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