Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
Neufassung der Automatikregelung
15.02.2021 | FAHRSCHUL-WISSENEine Reform der Fahrerlaubnis-Verordnung erleichtert Führerscheinanwärtern den Zugang zu Schaltwagen und eröffnet Fahrschulen flexiblere Ausbildungsmodelle. Automatik oder Handschaltung: Hitzige Diskussionen über die Wahl des Getriebes unter Autofahrern scheinen zunehmend der Vergangenheit anzugehören. Einst als Hilfsmittel für vermeintliche Sonntagsfahrer verschrien, sind Automatikfahrzeuge inzwischen auch hierzulande selbstverständlicher Bestandteil des Straßenbildes. Wie sehr der technologische Fortschritt das Kauf- und Fahrverhalten bereits verändert hat, bestätigt ein Blick in den DAT-Report: Die Autoren der jährlich erscheinenden Studie verzeichnen seit geraumer Zeit eine kontinuierlich steigende Tendenz Richtung Automatikgetriebe: Demnach entscheidet sich schon heute knapp jeder fünfte Neuwagenkäufer in Deutschland für ein Fahrzeug ohne manuelle Schaltung. Der unaufhaltsam fortschreitenden Automatisierung des Verkehrswesens trägt auch der Gesetzgeber nun Rechnung: Zum 1. April 2021 tritt eine vom Bundesrat beschlossene Veränderung der Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft, von der insbesondere zukünftige Führerscheinbewerber profitieren. Zwar konnte die Fahrprüfung zuvor bereits in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt werden, allerdings waren die frischgebackenen Führerscheininhaber dann bis auf Weiteres auf entsprechende Fahrzeuge festgelegt. Wer später auch per Handschaltung unterwegs sein wollte, musste nachträglich zunächst eine weitere Prüfung ablegen. „Im Zuge der Automatikregelung ist die Berechtigung für Schaltwagen nicht länger zwangsläufig an die eigentliche Fahrprüfung gebunden“, erklärt #userInhaber# von der #userName#. „Anstelle einer zusätzlichen, vollumfänglichen Prüfung kann der Nachweis der erforderlichen Fahrkompetenz jederzeit in Form eines fünfzehnminütigen Praxistests erbracht werden.“ Einzige Voraussetzung: Im Verlauf der Führerscheinausbildung wurden mindestens zehn Fahrstunden im Schaltwagen absolviert. Die derart erworbene Berechtigung wird anschließend im Führerschein mit der Schlüsselzahl 197 vermerkt. Den Fahrschulen eröffnen sich somit auch pädagogisch neue Möglichkeiten: „In der Ausbildung können wir fortan einen Mix aus Fahrten mit Hand- und Automatikgetriebe anbieten“, sagt #userInhaber#. „Fahranfänger könnten sich etwa zunächst ganz auf die Lenkung und Steuerung konzentrieren und das Schalten der Fahrzeugelektronik überlassen. Sobald diese Grundlagen sicher beherrscht werden, können wir die Schwierigkeit dann schrittweise im Schaltwagen erhöhen.“ #userInhaber# glaubt indes nicht, dass Handgetriebe angesichts der rasanten technologischen Entwicklungen Auslaufmodelle seien: „Erfahrungsgemäß finden nach wie vor viele angehende Fahrer großes Gefallen an der manuellen Schaltung.“ Den eigenen Schützlingen rät #userInhaber# deshalb, in der Ausbildung zumindest das erforderliche Kontingent an Fahrstunden zu absolvieren. „So halten sie sich zumindest die Option eines späteren Umstiegs offen.“ Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Corona-Maßnahmen für Fahrschulen
23.01.2021 | FAHRSCHUL-NEWSLiebe Fahrschülerinnen und Fahrschüler, die neuen Corona-Bestimmungen der Regierung betreffen nun bis auf Weiteres auch wieder die Fahrschulen. Unter geänderten Rahmenbedingungen sind wir dennoch weiterhin für dich da. Für uns steht die Eindämmung des Virus an erster Stelle, damit wir bald wieder wie gewohnt für dich da sein können. Daher möchten wir dich auf folgende Änderung im Fahrschulbetrieb hinweisen: Fahrschulfilialen: Unsere Filialen in Langenhorn und Altona sind weiterhin für dich geöffnet. Diese dürfen jedoch nur mit einer medizinischen Maske oder einer FFP-2-Maske betreten werden. Zudem dürfen unsere Filialen nur einzeln betreten werden, um die persönlichen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren. Natürlich stehen wir dir auch weiterhin telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. Sollten wir nicht sofort erreichbar sein, dann bitten wir dich um etwas Geduld. Du kannst uns auch gerne eine E-Mail mit Bitte um Rückruf schreiben und wir kontaktieren dich sobald wie möglich. Telefon Filiale Altona: 040 85 12 117 Telefon Filiale Langenhorn: 040 34 86 59 69 E-Mail: info@intensivfahrschule-nord.de Theorieunterricht: Der Theorieunterricht kann derzeit leider nicht wie gewohnt in Präsenz stattfinden, sondern wird bis auf Weiteres Online durchgeführt. Die Teilnahme am Onlineunterricht ist nur nach Voranmeldung möglich. Weitere Informationen zu Terminen für den Theorieunterricht und zur Anmeldung stellen wir dir in Kürze hier zur Verfügung. Praxisunterricht: Der praktische Fahrunterricht ist bist auf Weiteres nur zulässig, wenn der Erwerb der Fahrerlaubnis aus beruflichen Gründen oder zur Ausübung eines Berufes notwendig ist. Voraussetzung hierfür ist eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers. Diese muss in der Fahrschule vorgelegt werden. Die Fahrstunden finden unter Einhaltung der Hygienebestimmungen nach § 5 statt. Während der Fahrstunde ist das Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP-2-Maske verpflichtend. Prüfungen: Theorie-Prüfungen finden weiterhin statt. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt in der Fahrschule. Praktische Fahrprüfungen finden weiterhin statt. Während der Theorie-Prüfung und während der praktischen Prüfungsfahrt ist das Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP-2-Maske verpflichtend. Es gelten die allgemeinen Hygienebestimmungen nach § 5. Fahrsimulator: Nach Terminvereinbarung kann der Fahrsimulator nach wie vor unter Einhaltung der Hygienevorschriften genutzt werden. Termine können telefonisch in der Filiale Langenhorn vereinbart werden. Das Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP-2-Maske ist während der Nutzung des Fahrsimulators verpflichtend. Für weitere Fragen stehen wir dir gerne jederzeit telefonisch wie auch per E-Mail zur Verfügung. Wünscht du dir ein Info- oder Beratungsgespräch, dann vereinbare einfach einen Termin mit uns! Bleib gesund! Viele Grüße, dein Team der Intensivfahrschule-Nord
Mehr erfahren >Dank neuer Kombi-Ausbildung schnell und einfach zum Führerschein!
22.01.2021 | FAHRSCHUL-NEWSNutze den neuen Automatik-Vorteil: Klasse B197 Mit unserer neuen Kombi-Ausbildung schneller und einfacher zum PKW Führerschein! Am 1. April 2021 tritt eine neue Verordnung über die Ausbildung und Prüfung auf Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe in Kraft. Das bedeutet für alle Fahrschüler*innen der Führerscheinklasse B (PKW), dass sie ihre praktische Prüfung künftig auf einem Automatikfahrzeug ablegen und anschließend uneingeschränkt sowohl Automatik- als auch Schaltfahrzeuge fahren dürfen. Die Schlüsselzahl B197 macht’s möglich! Sie stellt einen vollwertigen Klasse B Führerschein mit Automatik-Prüfung dar. Das bedeutet für dich als Fahrschüler*in: Leichtes Lernen und weniger Stress bei der Prüfung im Automatikfahrzeug Schalten lernen am Simulator und mind. 10 Fahrstunden im Schaltfahrzeug Evaluierungsfahrt mit deinem Fahrlehrer nach den Schaltstunden: Für den Nachweis, dass du ein Schaltfahrzeug fahren kannst, brauchen wir künftig keinen externen Prüfer mehr. Interesse? Gerne erklären wir dir deine Vorteile sowie den genauen Ablauf der neuen Ausbildung im Detail! Vereinbare einfach einen unverbindlichen Termin mit uns ! Wir freuen uns auf dich! Dein Team der INTENSIVFAHRSCHULE-NORD
Mehr erfahren >Führerscheinausbildung: Neuregelung der Fahrprüfung
15.01.2021 | FAHRSCHUL-WISSENMit dem Jahreswechsel hat die praktische Führerscheinprüfung einen moderneren Anstrich erhalten. Einheitliche und objektive Standards sollen zukünftig für mehr Transparenz und Verkehrssicherheit sorgen. Zum 1. Januar 2021 ist mit der „Optimierten Praktischen Fahrerlaubnisprüfung“ (OPFEP) die 13. Änderung der Fahrerlaubnisverordnung in Kraft getreten. Die Neuregelungen gelten bundesweit für sämtliche Führerscheinklassen und wurde in Zusammenarbeit von der Arbeitsgemeinschaft der Technischen Prüfstellen, dem Bundesverkehrsministerium, der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände und der Bundesanstalt für Straßenwesen über mehrere Jahre entwickelt und erprobt. Der Fahraufgabenkatalog, die zentrale Bewertungsgrundlage zur Erfassung der Fahrkompetenz der Führerscheinanwärter, wurde im Zuge von OPFEP nicht nur umfassend inhaltlich und methodisch überarbeitet, sondern auch vollständig digitalisiert. Anstelle des Klemmbretts erfasst der Prüfer seine Beobachtungen fortan mit Hilfe entsprechender Software auf einem Tablet. Der Vorteil gegenüber der handschriftlichen Dokumentation: Die Ergebnisse werden den Prüflingen unmittelbar nach Ende der Fahrt via E-Mail oder per QR-Code zur Verfügung gestellt und machen den Entscheidungsprozess somit nachvollziehbar und weniger willkürlich. #userInhaber# von der #userName# hat in der Vergangenheit bereits unzähligen Fahranfängern zum Führerschein verholfen und begrüßt die neuen Prüfungsmodalitäten: „OPFEP schafft einheitliche und transparente Standards und bietet Prüfern, Fahrlehrern und Prüflingen nicht nur eine detaillierte Grundlage in der Fahrprüfung, sondern ermöglicht ein noch gezielteres Ausbildungsverfahren insgesamt.“ Für die Führerscheinanwärter ändert sich in den Abläufen dagegen wenig: „Abgesehen von der zehn Minuten längeren Dauer, von denen allerdings schon die Hälfte auf das abschließende Feedbackgespräch entfallen, wird die Prüfung nicht schwieriger“, verrät #userInhaber#. „Die Anforderungen bleiben die gleichen, nur werden diese nun anhand eindeutig definierter Kriterien abgefragt und festgehalten. So gesehen bedeutet OPFEP für Prüfer und Prüfstellen eine wesentlich größere Umstellung als für Fahrschüler!“ Langfristig versprechen sich die zuständigen Stellen von der Digitalisierung des Prüfungswesens zudem eine kontinuierliche Verbesserung der Sicherheitslage auf deutschen Straßen: So soll die Führerscheinausbildung auf Grundlage der Auswertung der erhobenen Datensätze weiter optimiert werden, etwa indem besonders schwierige Verkehrssituationen erkannt und gezielt trainiert werden. So ließe sich das bei Fahranfängern besonders hohe Unfallrisiko weiter vermindern. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Alles beim Alten? Neuregelung der Fahrprüfungsverordnung
15.01.2021 | FAHRSCHUL-WISSENLiebe/r Fahrfreund/in, das neue Jahr ist endlich da, und auch wenn wir von einer Rückkehr zur Normalität zurzeit noch immer weit entfernt sind, hoffen wir doch alle auf vielfältige, positive Veränderungen in 2021! Veränderungen gibt es ab sofort bei der praktischen Fahrprüfung, denn mit dem Jahreswechsel ist für alle Führerscheinklassen die sogenannte „Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung“ (OPFEP) in Kraft getreten. Was es damit auf sich hat, welche Neuerungen konkret auf dich zukommen und wie du dich generell bestmöglich auf die Prüfung vorbereitest, erfährst du in diesem Newsletter. Zumindest in Sachen Newsletter bleibt in diesem Jahr übrigens alles beim Alten: Wie gewohnt versorgen wir dich an dieser Stelle Monat für Monat mit jeder Menge hilfreicher Tipps, informieren über aktuelle Entwicklungen und verlosen attraktive Preise in unserem Gewinnspiel. Allzeit eine gute und sichere Fahrt wünscht Dir {signatur}.
Mehr erfahren >Tannenbaumtransport: So die weihnachtliche Ladung sichern
17.12.2020 | FAHRSCHUL-WISSENIm vorweihnachtlichen Stress lassen sich viele Autofahrer beim Kauf des Tannenbaums leichtfertig zu waghalsigen Transportmanövern hinreißen. Dabei wird die unzureichend gesicherte immergrüne Fracht schnell zum lebensgefährlichen Geschoss. Die festlich geschmückte Tanne gehört auch in Corona-Zeiten für viele Haushalte hierzulande ebenso fest zu Weihnachten wie die Geschenke darunter. Doch bevor das immergrüne Bäumchen im heimischen Wohnzimmer leuchten kann, muss es erst einmal dorthin transportiert werden. Ob selbst geschlagen oder künstlich: Wer nicht über ausreichende Ladefläche im Kofferraum oder auf dem Anhänger verfügt oder einen Pick-up-Truck fährt, für den gestaltet sich dieses Unterfangen zuweilen kompliziert. Dem Erfindungsreichtum deutscher Autofahrer scheinen dabei keine Grenzen gesetzt. Doch vom ADAC durchgeführte Crashtests demonstrieren, wie schell die weihnachtliche Fracht bei unzureichender Sicherung zum tödlichen Geschoss werden kann. #userInhaber# von der #userName# weiß Abhilfe: „Wie jede Ladung muss auch der Tannenbaum am oder im eigenen Fahrzeug so gesichert werden, dass er bei jedem Verkehrsverhalten fest an Ort und Stelle bleibt.“ Die gängigsten Möglichkeiten hierfür bieten der Transport auf dem Autodach oder im Kofferraum. Von der ebenfalls häufig praktizierten Variante im Innenraum bei umgeklapptem Beifahrersitz rät #userInhaber# hingegen ab: „Die Gefahr einer Sichteinschränkung ist hierbei schlicht zu groß.“ Beim Transport auf dem Autodach sollten Fahrer nur Dachgepäckträger und Spanngurte mit gültigem Prüfzeichen verwenden. Kennzeichen, Scheinwerfer, Rücklicht und Blinker dürfen nicht verdeckt sein. Auch darf der Christbaum weder vorne noch seitlich die Ausmaße des Fahrzeugs überschreiten. Ragt der Baum mehr als einen Meter über das Heck hinaus, ist die Spitze mit einem roten, mindestens 30 mal 30 Zentimeter großen Tuch, bei Dunkelheit zusätzlich mit einem roten Licht zu kennzeichnen. Die Spitze des Baumes sollte dabei nach hinten zeigen, damit der Fahrtwind die Äste nicht beschädigt. Ähnliches gilt für den Transport im Kofferraum: So darf der Baum zwar aus dem Kofferraum hinausragen, schon ab 1,5 Metern ist dieser aber wie oben beschrieben mit einem roten Tuch zu kennzeichnen. „Schieben Sie den Baum immer mit dem Stammende zuerst in den Kofferraum. Zur zusätzlichen Sicherheit schieben Sie am besten ein Holzbrett zwischen Stamm und Fahrersitz, so drückt der Baum auch bei einer heftigen Bremsung nicht durch die Lehne“, so #userInhaber#. Wer nach dem Transport nicht stundenlang Nadeln und Harz aus dem Innenraum entfernen möchte, sollte das Fahrzeuginnere mit einer alten Decke oder einem Bettlaken auslegen. Um den Aufwand zu minimieren, rät #userInhaber# Verbrauchern grundsätzlich, eine Lieferung in Erwägung zu ziehen. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gerne persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
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